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Datenschutz DSGVO

Wichtige Änderungen in unserer Datenbank – mehr Sicherheit und Kontrolle für dich

In den letzten Monaten haben wir intensiv daran gearbeitet, unsere Homepage und die Datenbank noch sicherer zu machen. Der Schutz deiner Daten und die Sicherheit unserer Plattform haben für uns höchste Priorität. Daher freuen wir uns, dir heute einige Neuerungen vorstellen zu können.

Ab sofort ist es möglich, genetische Auswertungen nur für den Hundebesitzer sichtbar zu machen. Das bedeutet: Du entscheidest, ob deine genetischen Daten (RIGEP, Dna Genotype, Genetische Fakten) für andere Mitglieder oder die Öffentlichkeit einsehbar sind. Standardmäßig sind sie nun so eingestellt, dass nur du als Besitzer Zugriff darauf hast. So kannst du sicher sein, dass sensible Informationen nicht in falsche Hände geraten. Wenn du deine Daten anderen zur Verfügung stellen möchtest, dann sende uns eine E-Mail an *ridgeback.welt@gmail.com***und nenne uns die Hunde um die es geht.

Deine Personendaten kannst du wie gewohnt über das Häkchen in der Datenbank ein- oder ausblenden. Das gilt für alle allgemeinen Kontaktinformationen, die nicht im Zusammenhang mit der Zucht stehen.

Bitte beachte jedoch folgende Besonderheit: Deckrüden und Zuchthündinnen werden auf einer öffentlichen Seite präsentiert. Das ist notwendig, damit andere Züchter und Interessenten Kontakt zu dir aufnehmen können. Dadurch bleiben deine Personendaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse) zur Kontaktaufnahme für andere sichtbar. Wenn du das nicht möchtest, hast du die Möglichkeit, deine Hunde von dieser öffentlichen Liste entfernen zu lassen. Wir werden diese Hunde von unserer Liste entfernen. Melde dich dazu einfach bei unserem Support – wir kümmern uns umgehend darum.

Diese Änderungen dienen dem Schutz deiner Daten und der Sicherheit unserer Plattform. Wir setzen damit auch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent um. Du behältst die Kontrolle über deine Informationen und entscheidest, was andere sehen dürfen.

Bei Fragen zu den neuen Einstellungen oder wenn du deine Hunde von der öffentlichen Liste entfernen lassen möchtest, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage.

Viele Grüße
Stephanie Müller/Ridgeback international

Diana Rohmann

Hallo Stephanie,

zu dieser Änderung habe ich einige grundlegende Fragen.

Ich bin seit vielen Jahren registrierte Züchterin bei Ridgeback International. Als Züchterin registriere ich meine Nachzuchten, übermittle die erforderlichen Angaben zu den jeweiligen Hundebesitzern und beauftrage und bezahle die genetischen Untersuchungen meiner Welpen.

Ohne meine Registrierung, meine Datenübermittlung und meine Beauftragung wären diese Datensätze und Untersuchungsergebnisse in dieser Form überhaupt nicht in eurer Datenbank vorhanden.

Nun kann ich bei meinen Nachzuchten zwar noch sehen, dass DNA hinterlegt ist, aber nicht mehr auf die bisher sichtbaren R.I.G.E.P.-Auswertungen und genetischen Kennzahlen zugreifen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Warum wird der aktuelle Hundebesitzer hinsichtlich der Einsicht in genetische Untersuchungsergebnisse anders behandelt als der Züchter, der diese Untersuchungen beauftragt und vollständig bezahlt hat?
  2. Auf welcher vertraglichen Grundlage werden mir als ursprünglicher Auftraggeberin die bisherigen Einsichtsmöglichkeiten in bereits bezahlte Untersuchungsergebnisse entzogen?
  3. Warum wird diese Änderung rückwirkend auf Untersuchungen angewendet, die teilweise bereits vor Jahren durchgeführt und bezahlt wurden?
  4. Weshalb wurden die betroffenen Züchter nicht vorab darüber informiert, dass ihre bisherigen Zugriffsmöglichkeiten eingeschränkt werden?
  5. Auf welche konkrete Vorschrift der DSGVO beruft ihr euch dabei? Die genetischen Eigenschaften eines Hundes sind schließlich nicht automatisch personenbezogene Daten seines Besitzers.
  6. Wie kann ich als ursprüngliche Auftraggeberin sämtliche Untersuchungsergebnisse meiner Nachzuchten vollständig sichern, insbesondere diejenigen, für die mir keine separaten PDF-Dateien vorliegen?
  7. Muss ich jetzt tatsächlich die Zustimmung jedes einzelnen Welpenkäufers einholen, um wieder auf Untersuchungsergebnisse zugreifen zu können, die ich selbst bezahlt habe?
  8. Wie stellt Ridgeback International künftig sicher, dass Züchter ihre über Jahre aufgebaute genetische Zuchtdokumentation weiterhin vollständig nutzen können?

Mir geht es ausdrücklich nicht darum, private Kontaktdaten meiner Welpenkäufer öffentlich zugänglich zu machen.

Es geht um genetische Untersuchungen, die ich selbst in Auftrag gegeben und bezahlt habe und deren Ergebnisse ich für die Dokumentation und Auswertung meiner Zucht benötige.

Die R.I.G.E.P.-Untersuchungen wurden auch bei der kürzlich erfolgten Rückabwicklung anderer Leistungen ausdrücklich ausgenommen, da sie durchgeführt und bezahlt worden sind.

Deshalb erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung, warum mir der bisherige Zugriff auf diese Ergebnisse nun nicht mehr zur Verfügung steht und wie er wiederhergestellt werden kann.

Diana Rohmann

Ergänzend zu deiner Berufung auf die DSGVO, Stephanie:

Gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 1 DSGVO schützt die Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten natürlicher Personen, also Menschen. Auch die Definition genetischer Daten in Art. 4 Nr. 13 DSGVO bezieht sich ausdrücklich auf natürliche Personen.

Genetische Untersuchungsergebnisse eines Hundes sind nicht allein deshalb personenbezogene Daten, weil das Tier einen Besitzer hat.

Hinzu kommt, dass die persönlichen Daten der Hundebesitzer in eurer Datenbank bislang ohnehin nicht automatisch öffentlich angezeigt wurden. Nach meiner Erfahrung war grundsätzlich der Züchter sichtbar, und weitere Angaben konnten entsprechend eingestellt werden. Diese Einstellungsmöglichkeit bestätigst du in deinem Beitrag selbst.

Was hat also der Schutz personenbezogener Daten mit der nachträglichen Einschränkung meines Zugriffs auf selbst beauftragte und bezahlte genetische Untersuchungen zu tun?

Selbstverständlich ist der Datenschutz der Welpenkäufer einzuhalten. Dafür müssen aber nicht zwangsläufig die genetischen Untersuchungsergebnisse der Hunde vor dem ursprünglichen Auftraggeber verborgen werden.

Die DSGVO schreibt eine solche generelle Zugriffsbeschränkung für Züchter jedenfalls nicht vor.

Ich bitte deshalb um die konkrete gesetzliche Vorschrift, auf die du diese Maßnahme stützt. Eine selbst eingeführte Sichtbarkeitsregelung sollte auch als solche bezeichnet und nicht pauschal als zwingende Anforderung der DSGVO dargestellt werden.

Stephanie Müller

Hallo Diana, dass ist eine sehr wertvolle Anmerkung. Tatsächlich, kann ich hier behilflich sein, und es gibt zwei Möglichkeiten dies umzusetzen. Bitte teile mir mit, was für dich am besten funktioniert.

Variante 1 - Deine Nachzuchten (R.I.GE.P. Ergebnisse), werden öffentlich sichtbar gemacht.

Variante 2 - Deine Nachzuchten, werden in deinen Account verschoben, und nur du kannst die Daten einsehen. Beachte, dass du als Besitzer der Hunde hinterlegt wirst, ansonsten können die Hunde nicht in deinen Account wechseln.

Gerne setze ich die gewünschte Variante für dich um. Hierfür benötige ich ca. 7-10 Werktage.

Viele Grüße Stephanie

Diana Rohmann

Hallo Stephanie,

deine Antwort auf meine ausführlich gestellten Fragen geht leider am eigentlichen Sachverhalt vorbei. Keine der beiden vorgeschlagenen Varianten stellt eine angemessene Lösung dar.

Zunächst möchte ich einige grundlegende Punkte klarstellen.

  1. Die RI-Datenbank ist nicht öffentlich zugänglich.

Sowohl die Datenbank als auch der Community-Bereich sind ausschließlich über persönliche Zugangsdaten erreichbar. Meine genetischen Untersuchungsergebnisse waren somit auch bisher nicht frei im Internet öffentlich zugänglich, sondern lediglich innerhalb eines zugangsgeschützten Systems einsehbar.

Auch die personenbezogenen Kontaktdaten meiner Welpenkäufer waren bereits seit Jahren standardmäßig geschützt und wurden nicht ohne entsprechende Freigabe angezeigt.

Deine Darstellung einer nun erforderlichen zusätzlichen Absicherung erklärt daher nicht, weshalb mir der bisherige Zugriff auf meine beauftragten und bezahlten genetischen Untersuchungen entzogen wurde.

  1. Deine beiden Lösungsvorschläge sind weder erforderlich noch sachgerecht.

Eine zusätzliche Veröffentlichung meiner Nachzuchten lehne ich ebenso ab wie die vorgeschlagene Übertragung der Hunde in meinen Account unter Eintragung meiner Person als Besitzerin.

Ich bin die Züchterin und Auftraggeberin der genetischen Untersuchungen, nicht die aktuelle Besitzerin dieser Hunde.

Mir ist zudem bekannt, dass innerhalb der Datenbank technisch die Möglichkeit besteht, Einsichtsrechte gezielt freizugeben. Eine Änderung der Besitzerzuordnung ist dafür nicht erforderlich.

  1. Meine vertraglichen Rechte bestehen unabhängig von meiner heutigen Verbandszugehörigkeit.

Ich bin seit elf Jahren zahlende Vertragspartnerin von Ridgeback International. Meine Mitgliedschaft wurde jährlich verlängert und beinhaltete ausdrücklich den Zugang zur Datenbank.

Meine Würfe wurden bis einschließlich des L-Wurfes über RI registriert. Die genetischen Untersuchungen meiner Nachzuchten wurden von mir beauftragt und bezahlt.

Dass ich inzwischen einem deutschen Zuchtverband angehöre, ändert daran nichts. Du hast selbst erklärt, dass deutsche Züchter auch deutschen Zuchtverbänden angehören dürfen.

Eine vertragliche Regelung, wonach bisherige Einsichtsrechte ausschließlich Züchtern zustehen, die ihre aktuellen Würfe weiterhin über RI registrieren, ist mir nicht bekannt.

Solltest du dich auf eine solche Einschränkung berufen, bitte ich um Benennung der konkreten Vertragsklausel und des Zeitpunkts, zu dem diese wirksam Bestandteil meines bestehenden Vertrages geworden sein soll.

  1. Ridgeback International unterliegt als niederländisches Einzelunternehmen vertraglichen Verpflichtungen.

Laut niederländischem Handelsregister ist Ridgeback International ein Einzelunternehmen (Eenmanszaak). Bei meiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft handelt es sich somit um ein Vertragsverhältnis mit einem gewerblichen Anbieter, unabhängig davon, welche Bezeichnung RI für seine zahlenden Kunden verwendet.

Nach Art. 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) sind bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen auch die Grundsätze der Angemessenheit und Billigkeit (redelijkheid en billijkheid) zu beachten.

Auch die Wirksamkeit weitreichender AGB-Bestimmungen unterliegt den gesetzlichen Grenzen, insbesondere Art. 6:233 BW, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

Darüber hinaus bestimmt § 1 deiner eigenen AGB, dass zusätzliche vertragliche Vereinbarungen Vorrang vor widersprechenden allgemeinen Websitebedingungen haben.

Eine nachträgliche Änderung von Zugriffsrechten oder eine neue Beschreibung der angebotenen Mitgliedschaft bedeutet daher nicht automatisch, dass bestehende vertragliche Leistungsansprüche entfallen.

Ich wurde weder vorab über die erhebliche Einschränkung meiner bisherigen Nutzungsmöglichkeiten informiert noch habe ich einer entsprechenden Änderung meines laufenden Vertragsverhältnisses zugestimmt.

Auf welcher wirksamen vertraglichen Grundlage diese Änderung dennoch gegenüber mir vorgenommen wurde, hast du bislang nicht beantwortet.

  1. Auch die Berufung auf die DSGVO ist weiterhin nicht nachvollziehbar.

Die Daten der Welpenkäufer wurden im Rahmen der Registrierung mit deren entsprechender Zustimmung übermittelt. Die Verarbeitung dieser Daten war bereits Gegenstand der bestehenden Datenschutzregelungen.

Eine Zustimmung zur Datenverarbeitung ist selbstverständlich nicht mit einer unbegrenzten Einwilligung für sämtliche Zwecke gleichzusetzen. Ebenso wenig erklärt dies jedoch, weshalb der ursprünglichen Auftraggeberin der Zugriff auf bereits bezahlte genetische Untersuchungsergebnisse entzogen werden muss.

Die genetischen Untersuchungsergebnisse eines Hundes sind für sich genommen keine genetischen Daten einer natürlichen Person im Sinne von Art. 4 Nr. 13 DSGVO.

Ich bitte daher weiterhin um Benennung der konkreten datenschutzrechtlichen Vorschrift, aus der sich die Notwendigkeit dieser nachträglichen Zugriffsbeschränkung ergeben soll.

  1. Hinzu kommt ein weiteres praktisches Problem.

Einige meiner Welpenkäufer, die zuvor über eine RI-Mitgliedschaft verfügten, können nach deren Informationen nicht mehr auf ihre Accounts zugreifen, da ihre Mitgliedschaft storniert wurde.

Wie sollen diese Personen die von dir vorgesehenen Freigaben vornehmen, wenn ihnen der Zugang zur Datenbank nicht mehr möglich ist?

Eine Lösung, bei der weder die ursprüngliche Auftraggeberin noch der betreffende Hundebesitzer zuverlässig auf die Untersuchungsergebnisse zugreifen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar.

  1. Ich erwarte die Wiederherstellung meiner bisherigen Zugriffsrechte.

Ich verlange keine zusätzlichen Leistungen und keine Sonderbehandlung.

Ich verlange die Wiederherstellung der Einsichtsmöglichkeiten, die mir als registrierter Züchterin und zahlender Vertragspartnerin über viele Jahre zur Verfügung standen – insbesondere hinsichtlich sämtlicher von mir beauftragter und bezahlter R.I.GE.P.-Untersuchungen meiner Nachzuchten.

Die Dokumentation genetischer Untersuchungsergebnisse ist für eine verantwortungsvolle Hundezucht von wesentlicher Bedeutung. Meine züchterischen Verpflichtungen nach deutschem Recht bestehen unabhängig davon, welchem Zuchtverband ich angehöre. Mein Verbandswechsel kann deshalb nicht ohne entsprechende vertragliche Grundlage als Rechtfertigung für den Entzug bisheriger Leistungen dienen.

Ich erwarte daher die Wiederherstellung meines bisherigen Zugangs, ohne öffentliche Freigabe der Ergebnisse und ohne Änderung der tatsächlichen Besitzerangaben.

Solltest du dies ablehnen, bitte ich um eine konkrete, nachvollziehbare Begründung unter Benennung der maßgeblichen Vertragsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften.

Eine Auswahl zwischen zwei technischen Varianten, die mein eigentliches Anliegen nicht lösen, ersetzt diese Begründung nicht.

Viele Grüße
Diana

Stephanie Müller

Hallo Diana. Variante 1 entspricht dem Zustand, wie du ihn für deine Nachzuchten seit Jahren verwendest. Wie du schreibst, ist dir bekannt, dass es variable Einstellungen zur Sichtbarkeit der Daten gibt, weil das absolut Sinn macht. Du kannst, wie von mir vorgeschlagen, den vorherigen Zustand wieder herstellen lassen, und die Daten der Hunde deiner Welpenkäufer wieder veröffentlichen. Viele Grüße Stephanie

Diana Rohmann

Hallo Stephie,

danke für deine Rückmeldung.

Ich habe dir soeben eine ausführliche E-Mail mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen geschickt.

Ich bitte dich, meine E-Mail entsprechend zu prüfen und mir mitzuteilen, wie die Bereitstellung erfolgen kann.

Viele Grüße
Diana